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Landesregierung

In jedem Bundesland gibt es eine Landesregierung. Sie besteht aus dem Landeshauptmann – bzw. in Salzburg aus der Landeshauptfrau – und den LandesrätInnen. Die Landesregierung ist das oberste Organ der Verwaltung im jeweiligen Bundesland. Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat sie eine eigene Behörde in der jeweiligen Landeshauptstadt (= Amt der Landesregierung).

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