Wer darf ...
... wählen (aktives Wahlrecht)?
Jeder Bürger und jede Bürgerin des Staates Österreich darf ab einem Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag zur Wahl gehen und das politische Geschehen im Staat mitbestimmen. Bei Gemeinderatswahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament sind auch BürgerInnen anderer EU-Länder in Österreich wahlberechtigt, wenn sie hier ihren festen Wohnsitz haben. Notwendig dafür ist die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich.
... für ein Amt kandidieren (passives Wahlrecht)?
Jeder Bürger und jede Bürgerin des Staates Österreich darf ab einem Alter von 18 Jahren am Wahltag für ein Amt kandidieren und somit auch gewählt werden. Dazu muss man aber aktiv in einer Partei tätig sein oder viele Unterstützungsunterschriften für eine Kandidatur sammeln. Wer für das Amt des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin kandidieren will, muss allerdings ein Alter von mindestens 35 Jahren am Wahltag aufweisen.
Wählen als Recht oder Pflicht?
Es ist gut, wenn möglichst viele Leute von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Wer nicht wählen geht, wird aber auch nicht bestraft. Das war früher anders – wer nicht wählen ging, konnte eine Geldstrafe bekommen. So gab es zum Beispiel bis 1992 in manchen Bundesländern eine Wahlpflicht für Nationalratswahlen. Die Wahlpflicht für Bundespräsidentenwahlen wurde in den letzten Bundesländern überhaupt erst Anfang der 2000er Jahre endgültig aufgehoben